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   VG Darmstadt, 24.06.2004 - 1 E 470/04 (3)   

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VG Darmstadt, 24.06.2004 - 1 E 470/04 (3) (https://dejure.org/2004,12861)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24.06.2004 - 1 E 470/04 (3) (https://dejure.org/2004,12861)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 1 E 470/04 (3) (https://dejure.org/2004,12861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe - Erbkrankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Streit um den Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe als Lehrerin für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen; Gesundheitliche Eignung für das angestrebte Amt als zu berücksichtigender Faktor hinsichtlich der Gesamteignung des Bewerbers; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tolmein.de (Pressebericht, 28.06.2004)

    Recht auf Nichtwissen: Gentest-Prozeß einer Lehrerin // Überwiegend unwahrscheinlich

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.06.2004)

    Wo bleibt das Gentest-Gesetz?

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 566
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.06.2004 - 1 E 470/04
    Nach der von dem erkennenden Gericht geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 16.09.1986 - 2 B 92/86 -, abgedruckt bei Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39; Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5/00 -, abgedruckt in DÖD 2002, S. 219) fehlt die gesundheitliche Eignung bei Vorliegen einer körperlichen oder physischen Veranlagung der Art, dass die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.06.2004 - 1 E 470/04
    Die gerichtliche Kontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den Begriff der fehlenden gesundheitlichen Eignung und den Rahmen, innerhalb dessen er sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (so bereits BVerwG, Urteil vom 29.09.1960 - II C 79.59 -, BVerwGE 11, 139).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97

    Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.06.2004 - 1 E 470/04
    Die bereits im Vorfeld der Begründung eines Beamtenverhältnisses bestehende vorwirkende Treuepflicht gebietet es, dass der Bewerber an der Ermittlung des für das in Aussicht genommene Dienstverhältnis maßgeblichen Sachverhaltes mitwirkt (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.04.1998 - 2 M 168/97 -, abgedruckt in DÖD 1999, S. 43).
  • BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86

    Entlassung eines Beamten wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - Erfordernis

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.06.2004 - 1 E 470/04
    Nach der von dem erkennenden Gericht geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 16.09.1986 - 2 B 92/86 -, abgedruckt bei Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39; Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5/00 -, abgedruckt in DÖD 2002, S. 219) fehlt die gesundheitliche Eignung bei Vorliegen einer körperlichen oder physischen Veranlagung der Art, dass die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
  • BVerwG, 15.06.1989 - 2 A 3.86

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Gesundheitliche Eignung eines Beamten

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.06.2004 - 1 E 470/04
    Nach der Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 HBG ist Voraussetzung für die Begründung eines Beamtenverhältnisses unter anderem die Eignung des Bewerbers, wozu auch die gesundheitliche Eignung für das angestrebte Amt zählt (BVerwG, Urteil vom 15.06.1989 - 2 A 3/86 -, abgedruckt bei Buchholz 232.1 § 7 BLV Nr. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 2 Sa 63/01

    Verweigerung des Arbeitnehmers an amtsärztlicher Untersuchung teilzunehmen

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.06.2004 - 1 E 470/04
    Ausreichender Schutz ist insoweit gewährleistet, als die Weitergabe der bei der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse an Dritte, also auch an den künftigen Dienstherrn, von der Zustimmung des Bewerbers abhängig ist, denn auch der Amtsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht (vgl. hierzu LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2001 - 2 Sa 63/01 -, zitiert nach juris).
  • VG Stuttgart, 31.10.2008 - 9 K 1476/08

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Rücknahme einer Ernennung zum

    Das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers steht entsprechenden Untersuchungen und Fragen grundsätzlich nicht entgegen (so auch VG Darmstadt, Urt. v. 24.6.2004 - 1 E 470/04 (3) - ).

    Denn regelmäßig obliegt es ihm, diejenigen Umstände darzulegen, die seiner Ansicht nach das Fehlen der erforderlichen gesundheitlichen Eignung des Bewerbers begründen (vgl. nochmals VG Darmstadt, Urt. v. 24.6.2004, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3143/06

    Gesundheitliche Eignung, Gesundheit, Eignung, Erkrankung, Übergewicht,

    vgl. zum Ganzen Höfling/Stockter, ZBR 2008, 17 (18 ff.); siehe auch VG Darmstadt, Urteil vom 24. Juni 2004 - 1 E 470/04 (3) -, NVwZ-RR 2006, 566 ("Huntington-Gen"); BayVGH, Beschluss vom 9. November 1988 - 3 CS 88.01854 -, NJW 1989, 790 ("HIV-Infektion"); s. zur Risikogruppe der Raucher: Nds. OVG, Urteil vom 13. November 1996 - 2 L 1764/93 -, juris (Rn. 8 f.); vgl. ferner jüngst OVG NRW, Beschluss vom 12. März 2008 - 6 A 4819/05 -, juris (zum Risiko von Komplikationen im Herz-Kreislauf-Bereich bei Diabeteserkrankungen).
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